Unsere Vereinssatzung als PDF-Datei sehen Sie hier...
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Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB.Die Vereinssatzung kann, muss aber nicht schriftlich gefasst sein. Für eingetragene Vereine ist die Schriftform geeigneter für die Vorlage im Vereinsregister. Der Inhalt unterscheidet sich im Detail naturgemäß nach der Art des Vereins. Grundlegende Inhalte sind folgende:•Name und Sitz, eventuelle Aussage zum Geschäftsjahr•Ziel und Aufgaben, gegebenenfalls Gemeinnützigkeit•Mitgliedschaft und Beiträge•Vorstand: Anzahl, Wahl, Rechte und Pflichten, Umfang der Finanzberechtigung•Mitgliederversammlung: Beschlussfähigkeit, Entscheidungsumfang gegenüber dem Vorstand• Beschlussverfolgung• Auflösung des Vereins, Änderungen, VermögensbildungQuelle: Wikipedia